Corona-Dashboard

Infektionsschutzkonzepte 

Aktuell gelten keine Infektionsschutzkonzepte.

Aktuelle Neuerungen in Kürze (03.04.2022)

Aktuell keine Zulassungsvoraussetzungen

Hintergrund

Die Corona-Krise stellt gerade die Musikvereine vor große Herausforderungen. Unser Wirken ist grundlegend vom Zusammenspiel in Gruppen geprägt. Daneben wird häufig auch Einzelunterricht erteilt. All das stellt sich in der Corona Pandemie freilich nicht nur als kulturelle Bereicherung, sondern auch als Infektionsrisiko dar.

Nach einer vollständigen Einstellung des Probe- und Vereinsbetriebes am 13.03.2020 wurde mit Erlass der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 08.06.2020 erstmals die Wiederaufnahme von Proben unter Einschränkungen ermöglicht. Um eine systematisierte und umfassende infektionsschutzkonforme Regelung all dieser Sachverhalte sicherzustellen, wurde ein Infektionsschutzkonzept geschaffen. Letzteres wurde aufgrund des Umzuges im Herbst 2020 umgearbeitet und daraus Infektionsschutzkonzepte für die Gemeindeturnhalle Breitengüßbach sowie Bürgerhaus bzw. Bürgertreff Breitengüßbach im Zentrum 1 bzw. 2 erstellt. Diese unterlagen zwischenzeitlich immer wieder weitreichenden Änderungen. Von der Einstellung des Vereinsbetriebes ab 02.11.2020 über die Wiederaufnahme desselben ab dem 21.05.2021, bis hin zu weiterer Regelungsanpassungen im September 2021, November 2021, Januar 2022 und zuletzt am 25.02.2022, ergaben sich zahlreiche Änderungen hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen von Proben bis hin zu den Umständen unter welchen eine Probe stattfinden darf.

Dies führte freilich zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Daher ist seit einem Beschluss der Vorstandschaft vom 21.07.2021 unser 1. Vorsitzender Simon Schmaus alleinzuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an: 1.Vorsitzender@mv-breitenguessbach.de

Mit Wirkung zum 03.04.2022 entfielen in Deutschland die meisten Corona-Regelungen. Das betrifft auch den Musikverein: Die Regelungen für Proben und Veranstaltungen sowie die Notwendigkeit Infektionsschutzkonzepte zu erstellen entfallen ab diesem Zeitpunkt. Freilich heißt dass nicht, dass alle Vorsicht gleich in den Wind geschlagen werden sollte. Jeder Einzelne ist auch weiterhin dazu angehalten sich vernünftig zu verhalten und z.B. bei Anzeichen einer Infektion lieber zu Hause zu bleiben und wo es geht Abstand zu halten oder Maske zu tragen. Für uns aber bedeutet dieser Schritt eine große Erleichterung, angesichts der Tatsache, dass gerade der Aufwand für die Erstellung und Anpassung von Infektionsschutzkonzepte mitunter irrwitzige Ausmaße annahm.