Die Satzung...

ist die Grundlage eines jeden Vereines. Sie muss ein stabiles Fundament bilden auf dem man einen Verein bauen kann. Gleichzeitig muss die Satzung ermöglichen und aushalten, dass sich ein Verein verändert und entwickelt.

Unsere Satzung hat seit 2007 einige Entwicklungen durchlaufen. Zuletzt habt die Mitgliederversammlung des Musikverein Breitengüßbach e.V. am 15.05.2022 eine umfangreiche Satzungsänderung beschlossen um die Vorstandschaftsarbeit zu stabilisieren und diese sowie die gesamte Vereinsarbeit zu digitalisieren. 

Die bisherige Satzung wurde dabei insbesondere in folgenden Punkten geändert: Zusammensetzung und Beschlussfähigkeit der Vorstandschaft, § 11 Abs. 1 und 5; Vergütung für die Vorstandschaftstätigkeit, § 13a; Digitalisierung der Vereinsarbeit - Ermöglichung virtueller Teilnahme an Mitgliederversammlungen, § 10a - Virtuelle Durchführung von Vorstandschaftssitzungen, § 11 Abs. 5a.

Die aktuelle Satzung kann hier heruntergeladen werden:

 

Satzung des Musikverein Breitengüßbach e.V.
Fassung vom 15.05.2022
2022_05_15_Satzung des Musikverein Breitengüßbach e.V.pdf (382.6KB)
Satzung des Musikverein Breitengüßbach e.V.
Fassung vom 15.05.2022
2022_05_15_Satzung des Musikverein Breitengüßbach e.V.pdf (382.6KB)