Diese Seite wird aktuell Überarbeitet

Am 15.05.2022 wurde von der Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschlossen. Die bisherige Satzung wurde dabei insbesondere in folgenden Punkten geändert: Zusammensetzung und Beschlussfähigkeit der Vorstandschaft, § 11 Abs. 1 und 5; Vergütung für die Vorstandschaftstätigkeit, § 13a; Digitalisierung der Vereinsarbeit - Ermöglichung virtueller Teilnahme an Mitgliederversammlungen, § 10a - Virtuelle Durchführung von Vorstandschaftssitzungen, § 11 Abs. 5a.

Die aktuelle Satzung kann hier heruntergeladen werden:

Satzung des Musikverein Breitengüßbach e.V.
Fassung vom 15.05.2022
2022_05_15_Satzung des Musikverein Breitengüßbach e.V.pdf (382.6KB)
Satzung des Musikverein Breitengüßbach e.V.
Fassung vom 15.05.2022
2022_05_15_Satzung des Musikverein Breitengüßbach e.V.pdf (382.6KB)